Protokoll zur Verbandsversammlung vom 11.07.2013
Ort: Niederdorla, Raum 103, Dorfgemeinschaftshaus
Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.10 Uhr
Anwesende
Verbandsräte:
Herr Bötticher Vogtei
Herr Paul Vogtei
Herr Schill Vogtei
Herr Zedler Vogtei
Herr Fritzlar Vogtei
Herr Dietzel Geschäftsführer
entschuldigt:
Frau Bolte Oppershausen
Herr Bärtig Oppershausen
Frau Schlienbecker Vogtei
Herr Kämmerer Vogtei
Gäste: keine
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur Tagesordnung
- Beschluss Protokoll der Verbandssitzung vom 19.06.2013
- Aufhebung des Beschlusses 3-1/13 vom 19.06.2013
Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser durch die Träger der Straßenbaulast - Aufhebung des Beschlusses 4-1/13 vom 19.06.2013
Erhebung einer Gemeindeumlage für ausgefallene Gebühren der Oberflächenentwässerung für Träger der Straßenbaulast - Aufhebung des Beschlusses 5-1/13 vom 19.06.2013
4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) - Aufhebung des Beschlusses 6-1/13 vom 19.06.2013
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Vogtei“ für das Haushaltsjahr 2013 - Beratung und Beschluss der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser durch die Träger der Straßenbaulast
- Beratung und Beschluss zur Erhebung einer Gemeindeumlage für ausgefallene Gebühren der Oberflächenentwässerung für Träger der Straßenbaulast
- Beratung und Beschluss zur 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
- Beratung und Beschluss zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Vogtei“ für das Haushaltsjahr 2013
- Sonstiges
TOP 1:
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Verbandsvorsitzende Herr Bötticher begrüßte die Verbandsräte und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung erfolgte fristgemäß und war allen Verbandsräten zugegangen.
Er teilte mit, dass durch die Kommunalaufsicht am Nachmittag mitgeteilt worden sei, dass die Oppershäuser Verbandsräte aus persönlichen und beruflichen Gründen nicht an der Verbandsversammlung teilnehmen könnten.
TOP 2:
Anträge zur Tagesordnung
Es gab keine Anträge zur Tagesordnung
TOP 3
Beschluss Protokoll der Verbandssitzung vom 19.06.2013
Anfragen bzw. Änderungsvorschläge zum Protokoll gab es nicht.
Herr Bötticher stellte den Beschluss zur Abstimmung:
Anwesend 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
TOP 4
Aufhebung des Beschlusses 3-1/13 vom 19.06.2013 „Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser durch die Träger der Straßenbaulast“
Herr Bötticher teilte mit, dass es seitens der Rechtsaufsichtsbehörde Einwendungen zu verschiedenen Beschlüssen der letzten Versammlung gegeben habe, diese aufzuheben und gegebenenfalls in veränderter Form neu zu beschließen seien. Dies gelte für alle aufzuhebenden Beschlüsse.
Es gab keine Anfragen und Herr Bötticher stellte den Beschluss zur Abstimmung.
Anwesend 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
TOP 5
Aufhebung des Beschlusses 4-1/13 vom 19.06.2013 „Erhebung einer Gemeindeumlage für ausgefallene Gebühren der Oberflächenentwässerung für Träger der Straßenbaulast“
Anwesend 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
TOP 6
Aufhebung des Beschlusses 5-1/13 vom 19.06.2013 „4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)“
Anwesend 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
TOP 7
Aufhebung des Beschlusses 6-1/13 vom 19.06.2013 „Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Vogtei“ für das Haushaltsjahr 2013“
Anwesend 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
TOP 8
Beratung und Beschluss der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser durch die Träger der Straßenbaulast
Zu diesem Beschluss wurde die Fälligkeitsregelung durch die Rechtsaufsichtsbehörde kritisiert. Sie wurde entsprechend deren Vorgaben geändert.
Anwesend 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
TOP 9
Beratung und Beschluss zur Erhebung einer Gemeindeumlage für ausgefallene Gebühren der Oberflächenentwässerung für Träger der Straßenbaulast
Die Rechtsaufsichtsbehörde hatte kritisiert, dass eine Aufteilung der Umlage auf die Gemeinden vorgenommen worden sei. Hierzu seien die Einwohnerzahlen nach den Angaben des statistischen Landesamtes zugrunde zu legen. Diese lägen aber bisher nicht vor. So dass die Aufschlüsselung später erfolgen müsse.
Die Aufteilung der Umlage auf die Mitgliedsgemeinden wurde aus dem Beschluss entfernt.
Anwesend 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
TOP 10
Beratung und Beschluss zur 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Herr Dietzel erläuterte, dass in der Kalkulation für die Gebühren im Zeitraum 2012 bis 2015 eine Überdeckung vorgelegen habe. Dies sei nach auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde unzulässig.
Die Kalkulation wurde entsprechend überarbeitet.
Im Ergebnis bleibe die Einleitgebühr unverändert. Die Grundgebühr steige jedoch nicht mehr von 4.50 Euro/Monat auf 6,90 Euro/Monat sondern nur noch auf 6,05 Euro/Monat.
Es gab keine Anfragen und Herr Bötticher stellte den Beschluss zur Abstimmung.
Anwesend 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
TOP 11
Beratung und Beschluss zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Abwasserzweckverbandes „Vogtei“ für das Haushaltsjahr 2013
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde gefordert, die Umlage haushaltstechnisch zu berücksichtigen. Dies sei in der geänderten Haushaltssatzung berücksichtigt.
Anwesend 5
Ja-Stimmen 5
Nein-Stimmen 0
Enthaltungen 0
TOP12
Sonstiges
Herr Bötticher teilte mit, dass im Klageverfahren der Bürger der Gemeinde Oppershausen alle Bescheide bis auf einen zurückgezogen worden seien. Im Vorfeld der am 03.07.2013 erfolgten Urteilsverkündung war klar geworden, dass die Verbandsgründung aufgrund der unwirksamen Gründung des Unstrut-Hainich-Kreises ebenfalls unwirksam und ein entsprechendes Urteil zu erwarten sei. Auf Anraten des Anwaltes des Verbandes, Herrn Synofzik, und des Leiters der Kommunalaufsicht, Herrn Vockrodt, seien die Bescheide zurückgenommen worden, um weitere Anwalts- und Gerichtskosten zu vermeiden. Ein Bescheid sei aufrecht erhalten worden, um ein Urteil des Verwaltungsgerichts zu erzwingen.
Das Urteil liege dem Verband noch nicht vor. Für den Fall, dass es wie erwartet ausfallen würde, kündigte Herr Bötticher das Einlegen von Rechtsmitteln an, was von den anwesenden Verbandsräten bestätigt wurde.
Der Verband würde ebenfalls auf dem Rechtsweg versuchen, den Kreis als Verursacher in Haftung zu nehmen. Es könne nicht sein, dass die Anschlussnehmer Kosten tragen müssen, die durch einen Fehler des Kreises verursacht wurden. Auch diesbezüglich stimmten die Verbandsräte zu.
Herr Dietzel teilte mit, dass der für den 07.09.2013 geplante Tag der offenen Tür an der Kläranlage an diesem Tag nicht stattfinden könne. Als neuer Termin wurde der 21.09.2013 festgelegt.
Nachdem keine weiteren Bemerkungen und Anfragen vorlagen, beendete Herr Bötticher um 20.10 Uhr die Versammlung.
Niederdorla, den 12.07.2013
Dietzel
Protokollführer