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 Protokoll zur Verbandsversammlung vom 11.05.2011  

Ort: Niederdorla, Raum 103, Dorfgemeinschaftshaus
Beginn:  19.10 Uhr                                              Ende:  19.40 Uhr
  

Anwesende                       Ort:            
Verbandsräte:
Herr Bötticher                   Oberdorla
Herr Melzer                      Oberdorla
Herr Breitbarth                  Oberdorla
Herr Trautmann                 Oberdorla
Herr Schill                         Niederdorla
Herr Sonntag                     Niederdorla
Herr Leischner                  Niederdorla
Frau Bolte                         Oppershausen  

Herr Dietzel                      Geschäftsführer

entschuldigt:
Herr Bärtig                        Oppershausen  

unentschuldigt:                             
Herr Fritzlar                      Langula
Herr Eisenhardt                 Langula
Herr Bang                         Langula  

Gäste:                                7  

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Anträge zur Tagesordnung
  3. Bürgerfragestunde
  4. Beschluss Protokoll der Verbandssitzung vom 01.03.2011
  5. Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme Riethofstraße Oberdorla
  6. Information zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Weimar gegen die Gemeinde Oppershausen und Beratung der weiteren Vorgehensweise
  7. Information zur Flächenermittlung Niederschlagswassergebühr
  8. Sonstiges


TOP 1:
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Verbandsvorsitzende Herr Bötticher begrüßte die Verbandsräte und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung erfolgte fristgemäß und war allen Verbandsräten zugegangen.                                                  

TOP 2:
Anträge zur Tagesordnung
Es gab keine Anträge zur Tagesordnung  

TOP 3
Bürgerfragestunde
Es gab keine Anfragen in der Bürgerfragestunde  

TOP 4
Beschluss Protokoll der Verbandssitzung vom 01.03.2011
Es gab keine Anfragen, Ergänzungen oder Änderungsvorschläge.
Herr Bötticher stellte den Beschluss zur Abstimmung:  

                  Anwesend                                                 8
                  Ja-Stimmen                                               7
                  Nein-Stimmen                                           0
                  Enthaltungen                                             1  

TOP 5
Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme Riethofstraße Oberdorla
Herr Dietzel erläuterte das Ergebnis der Ausschreibung und den Vergabevorschlag des Planungsbüros Dr. Schröter, Oberdorla. Nach Überprüfung der Angebote sei das günstigste bietende Unternehmen T.I.M. Mühlhausen mit einer Bruttosumme von 60.118,80 Euro gewesen. Alle weiteren Bieter haben deutlich über dieser Summe gelegen, so dass der auftrag an T.I.M.zu vergeben sei.
Er teilte außerdem mit, dass die Pumpanlage direkt von der Firma JUNG bezogen würde, um Typenreinheit zu gewährleisten. Der Preis für die Pumpanlage belaufe sich auf brutto 8.915,67 Euro. Preislich sei ebenfalls noch nicht der elektroanschluss berücksichtigt. Der Antrag an e-on Thüringen sei gestellt. Ein Angebot liege bisher noch nicht vor.
Es gab keine Fragen zur Vergabe. Herr Bötticher stellte die Vergabe an T.I.M. Mühlhausen zur Abstimmung.  

                  Anwesend                                                 8
                  Ja-Stimmen                                               7
                  Nein-Stimmen                                           1
                  Enthaltungen                                             0

TOP 6
Information zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Weimar gegen die Gemeinde Oppershausen und Beratung der weiteren Vorgehensweise
Herr Bötticher erteilte Herrn Dietzel das Wort.
Herr Dietzel erklärte, dass am 13.04.2011 die Verhandlung zur Widmungsklage des Verbandes gegen die Gemeinde Oppershausen stattgefunden habe. Das Urteil sei den Verbandsräten mit der Einladung zugegangen. Zum besseren Verständnis für die anwesenden Gäste gab er folgende Erläuterungen:
Der AZV habe im vergangenen Jahr gegen die Gemeinde Oppershausen geklagt, um den Regenwasserkanal der Gemeinde gewidmet zu bekommen. Dies sei geschehen, da die Gemeinde die Auffassung vertreten habe, der Regenwasserkanal sei ihr gewidmet und sie sei somit auch zuständig für die Oberflächenentwässerung im Gemeindegebiet.
Der Verband vertrat die Auffassung, dass er entsprechend seiner Satzung für die Abwasserbeseitigung im gesamten Verbandsgebiet zuständig sei, somit auch für die Oberflächenentwässerung.
In seinem Urteil folgte das Verwaltungsgericht der Auffassung des Klägers (also des AZV).
Herr Dietzel führte an, dass die Gemeinde innerhalb von 4 Wochen in Berufung gehen könne.
Falls dies nicht geschehe, sei mit dem Urteil eines der wesentlichen Probleme bei der Lösung der Vermögensauseinandersetzung geklärt.
Offen seien jetzt lediglich noch die Fragen bezüglich der durch die Gemeinde geleisteten Zahlungen zum Kredit für den Kanalneubau und die Abwicklung der Beitragsproblematik. Hierzu sei der vernünftigste Weg eine einvernehmliche Lösung zwischen Gemeinde und Verband, die jedoch von der Kommunalaufsicht als Rechtsaufsichtsbehörde zu billigen sei.
Er erklärte, dass der Verband nach wie vor bereit sei, die Probleme gemeinsam mit der Gemeinde zu lösen und bot an, dazu vor dem Gemeinderat oder anderen Gremien Stellung zu nehmen.  

Frau Bolte erklärte, dass das Ergebnis der Gerichtsverhandlung Thema der nächsten Ratssitzung am 18.05.2011 sei und dann beschlossen werde, ob man in Berufung gehe.  

TOP 7
Information zur Flächenermittlung Niederschlagswassergebühr
Herr Dietzel teilte mit, dass der Anwalt des Verbandes bezüglich der Niederschlagswassergebühr recherchiert habe und es zm gegenwärtigen Zeitpinkt keine zwingende Veranlassung gebe, eine solche einzuführen.
Trotzdem sei es ratsam, die Flächenermittlung vorzunehmen, da diese ohne Zeitdruck wesentlich billiger erfolgen könne als eine Ermittlung, für die Dritte beauftragt werden müßten. Diese Auffassung wurde von den Verbandsräten gebilligt.
Herr Dietzel führte weiterhin an, dass eine Veränderung der Datengrundlagen in Thüringen möglich sei und somit Voraussetzungen vorliegen würden, die Flächenermittlung über das GIS-System des Verbandes vornehmen zu können. Hierzu würde es im Laufe des Jahres aine Aussage geben.
Der Gast Horst Schill wollte hierzu eine Anfrage stellen. Dies wurde von Herrn Bötticher mit der Begründung abgelehnt, dass dies die Tagesordnung nicht vorsehe, Fragen aber nach Beendigung der Versammlung gestellt werden könnten.  

TOP 8
Sonstiges
Herr Dietzel machte Ausführungen zum mStand der Rekultivierung (Kirchenland) an der Kläranlage. Die geplanten Mittel für dieses Jahr seien verbraucht, der Stand der Arbeiten aber weiter vorangeschritten als gerplant. Leider sei man unerwartet auf Betonreste gestoßen, die wahrscheinlich beim Bau der Teichkläranlage ungenemogt entsorgt worden seien. Hier müsse man sehen, dass eine günstige Entsorgungsmöglichkeit gefunden würde. Dafür habe man aber Zeit.  

Weitere Anfragen oder Anmerkungen gab es nicht.  

Herr Bötticher beendete um 19.40 Uhr die Versammlung.  

Notiz zu den nach Versammlungsschluss gestellten Anfragen:  

Herr Horst Schill fragte, ob bei der Ermittlung der Niederschlagsflächen, Flächen, die auf dem Grundstück entwässern, herausgerechnet würden.
Dies wurde von Herrn Bötticher bestätigt.  

Herr Joachim Breuer (Gemeinderat in Oppershausen) fragte an, ob der Verband die Bürger Oppershausens über das Urteil des Verwaltungsgerichtes informieren wolle.
Dies sei Aufgabe der Gemeinde, erklärte Herr Bötticher, wenn dies aber gewünscht werde, erfolge eine kurze Information im nächsten „Heimatecho“.
Herr Breuer fragte weiterhin, ob ein Vertreter des Verbandes an der nächsten Ratssitzung in Oppershausen teilnehmen könne. Herr Dietzel sagte seine Teilnahme zu.

Frau Petra Polak fragte, warum es, obwohl der Verband dies vorgeschlagen habe, keinen Versuch gegeben habe, die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zu umgehen und sich untereinander zu einigen.
Darauf führte Herr Dietzel an, dass es im November 2010 eine interne Beratung zwischen Verband und Gemeinde gegeben habe und eine einvernehmliche Lösung angestrebt worden sei. Dazu sei als Vermittler Herr Bolte benannt worden, der als ehemaliger Bürgermeister Oppershausens über entsprechendes Insiderwissen verfüge, was vom Verband akzeptiert worden sei. Die Klage wurde daraufhin ruhen gelassen bis Ende Februar 2011 Herr Bolte informiert habe, dass er diese Aufgabe nicht mehr wahrnehme. Gleichzeitig erklärte der Anwalt der Gemeinde die Verhandlungen als gescheitert. Das gleiche wurde inhaltlich vom stellvertretenden Verbandsrat der Gemeinde, Herrn Moschkau, in der Verbandsversammlung am 01.03.2011 geäußert. Daraufhin wurde die Klage weiter verfolgt.  

Niederdorla, den 12.05.2011