Gemeindewerke Vogtei > Archiv > Satzungen > 1.Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Vogtei vom 19.01.2023

1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Vogtei vom 19.01.2023

 

Aufgrund der §§ 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) in Verbindung mit der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl S. 642), neu gefasst durch Verordnung vom 17. November 2020 (GVBl. S. 565) und der §§ 2, 7, 12, 14 und 21a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung 19.09.2000 (GVBl. 2000, 301), Zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei am 10.01.2023 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Vogtei in der Fassung vom 12.12.2014 wird wie folgt geändert:

 1.    § 14

Satz 2 wird ersetzt durch:

„Die Einleitgebühr beträgt:

Für Grundstücke, die das Abwasser ungereinigt an die öffentliche Entwässerungs­einrichtung abgeben ab 01.01.2022:

1,61 Euro             je m³ Schmutzwasser

0,42 Euro             je m² zu entwässernde Grundstücksfläche“

 

2. § 15 Absatz 1

Satz 3 wird ersetzt durch:

„Die auf dem Grundstück nachweislich zurückgehaltene Wassermenge ist jeweils bis zum 30.11. für das laufende Jahr der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.“

 

3.    § 17 Absatz 1

Satz 2 wird ersetzt durch:

„Die Entleerung erfolgt entsprechend der DIN 4261 einmal jährlich und bei Bedarf nach erfolgter Anmeldung in der Geschäftsstelle des Eigenbetriebs, Hanfsack 3 in 99986 Vogtei OT Oberdorla, Telefon 03601/886868.

 

4.    § 17 Absatz 2

Satz 3 wird ersetzt durch:

Die Gebühr beträgt ab 01.01.2022:

 23,67 Euro je m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage.“

 

                                                                        Artikel 2

 

Die Regelungen des Artikel I, Nr. 1 und 4 treten rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Die Regelungen des Artikel I, Nr. 2 und 3 treten am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft

 

 

Gemeinde Vogtei, den 19.01.2023

Christian Hecht

Bürgermeister