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Absetzbarkeit nicht eingeleiteter Wassermengen

Aus gegebenem Anlass wird auf die Möglichkeit des Absetzens von Wassermengen, die auf dem Grundstück verbraucht bzw. zurückgehalten werden, verwiesen.
Diebezüglich hat nach wie vor der §15 Absatz 1 der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Vogtei Gültigkeit. Hier heißt es:

„Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage zugeführten Wassermengen (Frischwassermaßstab), abzüglich der mittels geeichten, verplombten und dem Abwasserbetrieb angemeldeten Wasserzähler nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Die auf dem Grundstück nachweislich zurückgehaltene Wassermenge ist jeweils bis zum 30.11. für das laufende Jahr der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.“

 

Was folgt hieraus?

 Wer Wasser aus dem Trinkwassernetz nutzt und dieses nicht in den Kanal einleitet, hat die Möglichkeit, die nicht eingeleitete Menge (für Gartenbewässerung, Poolbefüllung etc.) vom Abwasserverbrauch absetzen zu lassen. Dazu muss er jedoch einen Nachweis gemäß des oben angeführten Paragraphen erbringen. Erfolgt diese Nachweisführung nicht, kann auch keine Absetzung von der Abwassermenge erfolgen. Bisherige Handhabungen entfallen mit der Abrechnung für das Jahr 2019 (Anfang 2020).

Anschlussnehmer, bei denen bereits Wasserzähler für nicht eingeleitetes Wasser eingebaut aber noch nicht verplombt sind, werden aufgefordert, sich bei den Gemeindewerken Vogtei (Tel. 03601-886868) zu melden und einen Termin für die Abnahme und das Verplomben zu vereinbaren.

Nicht betroffen sind absetzbare Mengen für Großvieh, wobei hier der § 15 Absatz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zu beachten ist.

Baumaßnahmen

Im Zuge der Dorferneuerung wird das Vorhaben „Sanierung durch grundhaften Ausbau der Straße Im Kober“, im Ortsteil Oberdorla umgesetzt.

Die Arbeiten beginnen voraussichtlich ab Februar/März 2024 für einen Zeitraum von ca. 7 Monaten. Die Baumaßnahme erstreckt sich von der Bahnhofstraße bis zum Marktweg. Es handelt sich hierbei um den grundhaften Ausbau der Straße.

Als Gemeindewerke schließen wir uns mit der Sanierung des Kanals auf diesem Bauabschnitt an das Projekt an, um Kosten für Straßenaufbruch, Projektplanung, Ausschreibung und Umsetzung der Baumaßnahme zu sparen.

Hierbei ist es unser Ziel, den vorhandenen Kanal zu erneuern und eine Umsetzung in Trennbauweise herzustellen. Das bedeutet, jeweils ein separater Kanal für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser.

Von der Brunnenstraße bis zum Kober wurde das Trennsystem bereits über das ehemalige Gärtnereigrundstück hergerichtet. So wird eine Ableitung der nicht unerheblichen Wassermengen aus der Quelle in der Brunnenstraße in den Regenwasserkanal der Bahnhofstraße und dann in den 7-Mühlenbach möglich.

 

Um die Qualität des Abwassers zu verbessern und die Kosten für die Kläranlage zu senken, müssen wir das Eindringen von Fremdwasser in unser Kanalnetz verringern. Fremdwasser ist Regen- oder Grundwasser, das durch undichte Stellen oder falsche Anschlüsse in die Schmutzwasserleitungen gelangt. Dies führt zu einer Überlastung der Kanäle und einer Verdünnung des Abwassers, was die Reinigungsleistung beeinträchtigt.

Deshalb gibt es behördliche Vorgaben zur Fremdwasser Reduzierung, die wir einhalten müssen.

 

Im angegebenen Zeitraum ist die Zufahrt zu den Grundstücken nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Zufahrt zu anderen Grundstücken „Im Kober“ kann ebenfalls kurzzeitig eingeschränkt sein.

Wir bitten daher, um Ihr Verständnis und die daraus entstehende Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

 

Update:

Baubeginn 28.02.2024 (KW 09)

Aufbruch Straße und Rückbau der alten Leitung (KW 10)

Anbindung es neuen Kanals an die vorhandenen Regen- und Abwasserkanäle im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße.(KW 11)

Baufeldverlagerung in den Kober, verlegen der zwei Kanäle und erstellen der Hausanschlüsse. (KW 12)