Ankündigung geplanter Gebührenanpassung 2026 - 2029
Information zur Ankündigung geplanter Gebührenanpassungen 2026 – 2029
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Gemeinderat der Gemeinde Vogtei hat in seiner letzten Sitzung einen Ankündigungsbeschluss zu voraussichtlich veränderten Beiträgen und Gebühren im Bereich der Abwasserentsorgung gefasst. Hintergrund ist der neue Kalkulationszeitraum 2026–2029, dessen Gebührenkalkulation terminbedingt nicht mehr im Jahr 2025 beraten, beschlossen und veröffentlicht werden kann. Der Ankündigungsbeschluss nennt die maximal zu erwartenden Beiträge und Gebühren und wurde bereits im letzten Vogtei Echo bekannt gemacht. Die endgültige Kalkulation wird im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen und rückwirkend zum 01.01.2026 beschlossen; die Veröffentlichung erfolgt im Anschluss ebenfalls im Vogtei Echo.
Warum diese Ankündigung nötig ist
Rechtssichere Kalkulation: Die Gebühren müssen auf einer aktualisierten, prüffähigen Kalkulation für 2026–2029 beruhen. Da diese noch finalisiert wird, schafft der Ankündigungsbeschluss Transparenz über mögliche Veränderungen bis zum endgültigen Satzungsbeschluss.
Gesetzlicher Rahmen: Eine rückwirkende Festsetzung ist nur auf Basis eines vorherigen Ankündigungsbeschlusses zulässig. Mit der Ankündigung informieren wir frühzeitig, um Planungssicherheit zu geben.
Was die Gemeindewerke leistet und warum Kosten steigen
Kostendeckung statt Gewinn: Die Gemeindewerke Vogtei arbeiten nicht gewinnorientiert; Gebühren werden kostendeckend erhoben, um Betrieb, Instandhaltung und Investitionen zu finanzieren.
Externe Faktoren: Steigende Material-, Energie- und Baupreise, Tarifentwicklungen sowie zusätzliche behördliche Vorgaben wirken kostenerhöhend und müssen in der Kalkulation berücksichtigt werden.
Notwendige Investitionen: Um die Entsorgungsqualität und Betriebssicherheit zu gewährleisten, investieren wir kontinuierlich in die Infrastruktur (Kläranlage und Kanalnetz). In jüngerer Zeit wurden u. a. Maßnahmen Am Kober, Am Anger-Vorplatz sowie aktuell in der Oststraße umgesetzt; insgesamt flossen hierfür rund 1 Mio. Euro. Weitere Vorhaben betreffen die Mühlhäuser Straße in Oberdorla sowie Projekte in Zusammenarbeit mit dem TWZV Hainich.
Hinweis zur zeitlichen Einordnung
Was noch folgt: Die Bezugsgrößen und Kalkulationsdaten werden 2026 abgeschlossen und anschließend durch Satzungsbeschluss rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft gesetzt. Danach erfolgt die Veröffentlichung im Vogtei Echo. So stellen wir Transparenz und Rechtsklarheit her.
Der Gemeinderat und die Gemeindewerke wissen, dass finanzielle Mehrbelastungen für jede und jeden Einzelnen herausfordernd sind.
Eine frühere Anpassung war aufgrund einer Vermögensauseinandersetzung nicht möglich. In dieser Zeit profitierten die Bürgerinnen und Bürger von sehr niedrigen Gebühren. Mit der nun anstehenden Kalkulation wird wieder ein kostendeckendes Niveau angestrebt, das in Thüringen und bundesweit gängiger Praxis entspricht.
Zum Vergleich: Als Orientierung sind beispielhafte Gebühren anderer Zweckverbände bzw. Eigenbetriebe anfügen, um die Einordnung zu erleichtern. Hier eine Beispielrechnung für einen Musterhaushalt (100m³ Schmutzwasser, 300m² Dachfläche, 1 Anschluss)
Vergleich (Stand 11/2025)
Thüringen Schmutzwasser/m³ Niederschlagswasser/m² Grundgebühr/Jahr Gesamt
Eichsfelder K. 2,22 € 0,46 € 120,00 € 480,00 €
TAV Eisenach 2,45 € 0,59 € 110,00 € 532,00 €
TAZV Notter 1,62 € 0,70 € 136,32 € 508,32 €
WAZV B. LSZ 2,78 € 0,52 € 162,00 € 596,00 €
TAZ Helbe Wipper 2,74 € 0,54 € 120,00 € 556,00 €
WAVI Ilmenau 3,23 € 0,46 € 168,00 € 629,00 €
AZV G.-Vippach 4,02 € 0,31 € 95,00 € 590,00 €
Bundesgebiet
EB Stadt Chemnitz 4,41 € 1,61 € 0,00 € 924,00 €
Berlin 2,15 € 1,81 € 16,00 € 774,00 €
Köln 1,63 € 1,32 € 125,46 € 684,46 €
München 2,02 € 1,77 € 0,00 € 733,00 €
Wie es für Sie weitergeht
Information: Sobald die Kalkulation vorliegt, informieren wir Sie umgehend über die beschlossenen Beträge und die praktische Umsetzung.
Transparenz: Die Satzung, Änderungen und alle Beschlüsse werden – wie gewohnt – im Vogtei Echo und auf den amtlichen Bekanntmachungswegen veröffentlicht.
Austausch: Für Rückfragen stehen die Gemeindewerke Vogtei zur Verfügung. Bei individuellen Anliegen suchen wir gemeinsam nach pragmatischen Lösungen innerhalb des rechtlichen Rahmens.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Die stabile, sichere Abwasserentsorgung in der Vogtei ist eine Gemeinschaftsaufgabe – transparent, verlässlich und kostendeckend für eine leistungsfähige Infrastruktur.
Für Sie, ihre Kinder und Enkelkinder, die Bürger der Vogtei.
Diese Information und die Ankündigungsbeschlüsse finden Sie in den letzten zwei Amtsblättern des Jahres 2025.
Aktuelles
Auch in diesem Jahr ist ein Abtransport des Klärschlammes geplant.
Hier ist mit erhöhtem LKW aufkommen in der Ortschaft Niederdorla zu rechnen.
Genaue Informationen Folgen wenn der Termin bekannt ist.
Eigentümerwechsel
Sie haben eine Immobilie erworben oder verkauft?
Damit wir stehts mit dem richtigen Geschäftspartner kommunizieren können, freuen wir uns über die rechtzeitige Mitteilung Ihres Eigentümerwechsels.
Achten Sie in beidseitigem Interesse darauf, alle vorhandenen Zähler sowie Nebenzähler vollständig abzulesen. Der Zähler sollte, möglichst durch Käufer und Verkäufer gemeinsam, im Zuge der Übernahme abgelesen und uns mitgeteilt werden, damit durch die Gemeindewerke Vogtei der Endgebührenbescheid erstellt werden kann.
Hinweis:
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei noch nicht vollzogener Grundbucheintragung die Zustellung der Gebührenbescheide an den zukünftigen Grundstückseigentümer nur mit Vollmacht durch den derzeitigen Eigentümer des Grundstückes möglich ist. Eine eingetragene Auflassungsvormerkung stellt noch keinen Eigentumsübergang dar, auch in diesen Fällen ist eine Vollmacht zu erteilen.
Die Formulare sind als PDF Datei zum herunterladen unter dem Punkt Downloads zu finden.
Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Anlagen anschließend per Post zu.
Absetzbarkeit nicht eingeleiteter Wassermengen
Aus gegebenem Anlass wird auf die Möglichkeit des Absetzens von Wassermengen, die auf dem Grundstück verbraucht bzw. zurückgehalten werden, verwiesen.
Diebezüglich hat nach wie vor der §15 Absatz 1 der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Vogtei Gültigkeit. Hier heißt es:
„Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage zugeführten Wassermengen (Frischwassermaßstab), abzüglich der mittels geeichten, verplombten und dem Abwasserbetrieb angemeldeten Wasserzähler nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Die auf dem Grundstück nachweislich zurückgehaltene Wassermenge ist jeweils bis zum 30.11. für das laufende Jahr der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.“
Was folgt hieraus?
Wer Wasser aus dem Trinkwassernetz nutzt und dieses nicht in den Kanal einleitet, hat die Möglichkeit, die nicht eingeleitete Menge (für Gartenbewässerung, Poolbefüllung etc.) vom Abwasserverbrauch absetzen zu lassen. Dazu muss er jedoch einen Nachweis gemäß des oben angeführten Paragraphen erbringen. Erfolgt diese Nachweisführung nicht, kann auch keine Absetzung von der Abwassermenge erfolgen.
Anschlussnehmer, bei denen bereits Wasserzähler für nicht eingeleitetes Wasser eingebaut aber noch nicht verplombt sind, werden aufgefordert, sich bei den Gemeindewerken Vogtei (Tel. 03601-886868) zu melden und einen Termin für die Abnahme und das Verplomben zu vereinbaren.
Das Anmeldeblatt finden sie als PDF Datei unter Downloads.
Nicht betroffen sind absetzbare Mengen für Großvieh, wobei hier der § 15 Absatz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zu beachten ist.
Baumaßnahmen
Im Zuge der Dorferneuerung wurde das Vorhaben „Sanierung durch grundhaften Ausbau der Straße Im Kober“, im Ortsteil Oberdorla umgesetzt.
Desweiteren wurde das Vorhaben Am Anger/Brunnenstraße, welches auch im Zuge der Dorferneuerung umgesetzt wurde, im Jahr 2024 fertig gestellt. Hier wurden die Abwasserkanäle erneuert.
Im Jahr 2025 soll das Vorhaben Oststraße im Ortsteil Oberdorla umgesetzt werden. Auch hier schließen wir uns als Gemeindewerke der Gemeinde an, die diese Baumaßnahme im Zuge der Dorferneuerung umsetzt.
Drohnen Aufnahmen vom Bauvorhaben Im Kober





Fotograf Jens Fischer, Drohnenshot
