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Aktuelles

Auch in diesem Jahr ist ein Abtransport des Klärschlammes für das 3. Quartal 2025 geplant.

Genaue Informationen Folgen wenn der Termin bekannt ist.

Eigentümerwechsel

Sie haben eine Immobilie erworben oder verkauft?

Damit wir stehts mit dem richtigen Geschäftspartner kommunizieren können, freuen wir uns über die rechtzeitige Mitteilung Ihres Eigentümerwechsels.

Achten Sie in beidseitigem Interesse darauf, alle vorhandenen Zähler sowie Nebenzähler vollständig abzulesen. Der Zähler sollte, möglichst durch Käufer und Verkäufer gemeinsam, im Zuge der Übernahme abgelesen und uns mitgeteilt werden, damit durch die Gemeindewerke Vogtei der Endgebührenbescheid erstellt werden kann.

Hinweis:

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei noch nicht vollzogener Grundbucheintragung die Zustellung der Gebührenbescheide an den zukünftigen Grundstückseigentümer nur mit Vollmacht durch den derzeitigen Eigentümer des Grundstückes möglich ist. Eine eingetragene Auflassungsvormerkung stellt noch keinen Eigentumsübergang dar, auch in diesen Fällen ist eine Vollmacht zu erteilen.

 

Die Formulare sind als PDF Datei zum herunterladen unter dem Punkt Downloads zu finden.

Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Anlagen anschließend per Post zu.

Absetzbarkeit nicht eingeleiteter Wassermengen

Aus gegebenem Anlass wird auf die Möglichkeit des Absetzens von Wassermengen, die auf dem Grundstück verbraucht bzw. zurückgehalten werden, verwiesen.

Diebezüglich hat nach wie vor der §15 Absatz 1 der aktuellen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Vogtei Gültigkeit. Hier heißt es:

„Als Schmutzwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage zugeführten Wassermengen (Frischwassermaßstab), abzüglich der mittels geeichten, verplombten und dem Abwasserbetrieb angemeldeten Wasserzähler nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Die auf dem Grundstück nachweislich zurückgehaltene Wassermenge ist jeweils bis zum 30.11. für das laufende Jahr der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.“

 

Was folgt hieraus?

 Wer Wasser aus dem Trinkwassernetz nutzt und dieses nicht in den Kanal einleitet, hat die Möglichkeit, die nicht eingeleitete Menge (für Gartenbewässerung, Poolbefüllung etc.) vom Abwasserverbrauch absetzen zu lassen. Dazu muss er jedoch einen Nachweis gemäß des oben angeführten Paragraphen erbringen. Erfolgt diese Nachweisführung nicht, kann auch keine Absetzung von der Abwassermenge erfolgen. 

Anschlussnehmer, bei denen bereits Wasserzähler für nicht eingeleitetes Wasser eingebaut aber noch nicht verplombt sind, werden aufgefordert, sich bei den Gemeindewerken Vogtei (Tel. 03601-886868) zu melden und einen Termin für die Abnahme und das Verplomben zu vereinbaren.

Das Anmeldeblatt finden sie als PDF Datei unter Downloads.

Nicht betroffen sind absetzbare Mengen für Großvieh, wobei hier der § 15 Absatz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zu beachten ist.

Baumaßnahmen

Im Zuge der Dorferneuerung wurde das Vorhaben „Sanierung durch grundhaften Ausbau der Straße Im Kober“, im Ortsteil Oberdorla umgesetzt.

 

Desweiteren wurde das Vorhaben Am Anger/Brunnenstraße, welches auch im Zuge der Dorferneuerung umgesetzt wurde, im Jahr 2024 fertig gestellt. Hier wurden die Abwasserkanäle erneuert.

 

Im Jahr 2025 soll das Vorhaben Oststraße im Ortsteil Oberdorla umgesetzt werden. Auch hier schließen wir uns als Gemeindewerke der Gemeinde an, die diese Baumaßnahme im Zuge der Dorferneuerung umsetzt.

 

 

Drohnen Aufnahmen vom Bauvorhaben Im Kober

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Fotograf Jens Fischer, Drohnenshot